Zum Inhalt springen
Mercurion

Leitfaden

Italienisches Widerspruchsregister: Was tun muss, wer Italien anruft

Wer eine italienische Rufnummer hat, Festnetz oder Mobilfunk, kann sie in das italienische Widerspruchsregister (Registro pubblico delle opposizioni) eintragen und Werbeanrufen widersprechen. Wer Telefonmarketing nach Italien betreibt, muss seine Listen jeden Monat und vor jeder Kampagne prüfen.

Stand: 12. Oktober 2026

Was das Register ist

Das italienische Widerspruchsregister (Registro pubblico delle opposizioni, RPO) erfasst die Nummern aller, die keine Anrufe für Werbung, Direktverkauf, Marktforschung oder kommerzielle Kommunikation wünschen. Es geht auf Artikel 130 des italienischen Datenschutzgesetzes zurück; das Gesetz Nr. 5 vom 11. Januar 2018 und das Dekret des Präsidenten der Republik (DPR) Nr. 26 vom 27. Januar 2022 haben es auf alle italienischen Nummern ausgeweitet.

Das Register gehört dem italienischen Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT), das die Verwaltung der Fondazione Ugo Bordoni übertragen hat; die Aufsicht führt der Garante per la protezione dei dati personali, die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde. Seit dem 27. Juli 2022 gilt es auch für Mobilfunknummern.

Welche Nummern es erfasst

Alle nationalen Nummern, Festnetz und Mobilfunk, ob sie in öffentlichen Telefonverzeichnissen stehen oder nicht. Der Anschlussinhaber trägt sich auf der Website des Registers, telefonisch oder per E-Mail ein. Die Eintragung läuft nicht ab und gilt sowohl für Anrufe durch eine Person als auch für automatisierte Anrufe.

Für Anrufer hat die Eintragung zwei Wirkungen:

  • widerrufen werden alle früher erteilten Einwilligungen in Werbeanrufe, gleich wem gegenüber, und Nummern, die aufgrund dieser Einwilligungen an Dritte weitergegeben wurden, dürfen nicht genutzt werden;
  • gültig bleiben die nach der Eintragung erteilten Einwilligungen und jene, die an einen laufenden oder vor höchstens dreißig Tagen beendeten Vertrag gebunden sind.

Achtung: Eine nicht eingetragene Nummer ist deshalb noch nicht frei. Ohne Einwilligung, und nur durch eine Person, dürfen ausschließlich nicht eingetragene Nummern aus öffentlichen Telefonverzeichnissen angerufen werden; für alle anderen, Mobilfunknummern eingeschlossen, ist die Einwilligung nötig.

Was der Anrufer tun muss

Die Pflicht trifft den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung, also denjenigen, der über die Kampagne entscheidet und die Listen besitzt. Er muss:

  • sich beim Register als Betreiber registrieren und dabei alle externen Callcenter angeben, die tatsächlich anrufen; ein Callcenter, das die Listen besitzt, registriert sich selbst;
  • das Register jeden Monat und in jedem Fall vor jeder Kampagne abfragen: Er schickt die Nummernliste, und das Register antwortet innerhalb von 24 Stunden und kennzeichnet die eingetragenen Nummern. Die Antwort gilt fünfzehn Tage;
  • der angerufenen Person sagen, woher ihre Nummer stammt und wie sie sich in das Register eintragen kann;
  • immer die anrufende Nummer anzeigen, wie der Leitfaden zu den Vorwahlen 0843 und 0844 erklärt.

Für Anrufe bei eigenen Kunden mit einem Dauervertrag muss es nicht abgefragt werden, ebenso wenig bei Personen, die um einen Anruf gebeten haben. Wechselt eine Liste den Besitzer, prüfen sie sowohl der Abgebende als auch der Empfänger. Und Wählsysteme, die automatisch nach Rufnummern suchen, sind verboten.

Wenn Sie aus dem Ausland anrufen

Das Register erfasst alle italienischen Nummern: Deshalb umfasst sein Anwendungsbereich laut der offiziellen Website „die Anrufe aus dem Ausland“. Die zu prüfenden Nummern werden ohne internationale Vorwahl übermittelt.

Arbeitet das Callcenter in einem Land außerhalb der Europäischen Union, kommen mit dem Gesetzesdekret Nr. 83 vom 22. Juni 2012 (Artikel 24-bis) unter anderem diese Regeln hinzu:

  • wer die Callcenter-Tätigkeit dort ansiedelt, auch durch Beauftragung Dritter, teilt dies mindestens dreißig Tage vorher den zuständigen Ministerien und dem Garante mit und gibt dabei an, wie er unter anderem das Register einhält;
  • die angerufene Person ist zuerst darüber zu informieren, in welchem Land sich der Mitarbeiter befindet und dass sie mit einem Mitarbeiter in Italien oder in der Europäischen Union sprechen kann; andernfalls drohen 50.000 Euro für jeden Tag des Verstoßes;
  • ein Verstoß kann dem ausländischen Callcenter über das Unternehmen zugestellt werden, das ihm die Anrufe überträgt.

Was Sie riskieren

Wer das Register missachtet, verletzt das Widerspruchsrecht. Es gelten die Sanktionen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): bis zu 20 Millionen Euro oder, bei einem Unternehmen, bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei wiederholten Verstößen kann auf Meldung des Garante die Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit ausgesetzt oder widerrufen werden. Und der Verantwortliche haftet gesamtschuldnerisch, auch wenn er die Anrufe einem Callcenter überträgt.

Drei aktuelle Entscheidungen des Garante:

  • 13. März 2025 (Entscheidung Nr. 157): Der Abgleich mit dem Register ist eine „Vorbedingung“ des Telefonmarketings, ohne ihn startet keine Kampagne; eine Freistellungsklausel entbindet den Verantwortlichen nicht vom Nachweis, dass er die Daten rechtmäßig verarbeitet;
  • 21. März 2025 (Newsletter Nr. 533): Eine mit allgemeinen Formulierungen eingeholte Einwilligung, die keine Wahl der Art der Angebote lässt, hebt die Wirkungen der Eintragung in das Register nicht auf;
  • 23. Juli 2026 (Entscheidung Nr. 556): 9.516.000 Euro gegen ein Unternehmen, in dessen Auftrag illegale Callcenter mit verschleierter anrufender Nummer häufig eingetragene Nummern anriefen. Der Beitritt zu einem Verhaltenskodex, so der Garante erneut, entbindet nicht von der Pflicht, die eigenen Partner zu überwachen.

Der Verhaltenskodex für Telemarketing- und Teleselling-Tätigkeiten wurde vom Garante am 7. März 2024 in der endgültigen Fassung genehmigt (italienisches Amtsblatt vom 27. März 2024). Er gilt für alle, die ihm beitreten, auch aus dem Ausland.

Mit Mercurion

Die Nummern 0843 und 0844 sowie andere italienische Rufnummern aktivieren wir über einen Partnernetzbetreiber. Ausgehende Anrufe laufen über Routen mit CLI (Calling Line Identification): Wer abhebt, sieht die Nummer, die Sie gewählt haben. Bevor wir den Verkehr freischalten, prüfen wir mit Ihnen, aus welchem Land Sie anrufen, mit welchen Nummern und über welche Routen.

Sprechen wir darüber?

Wir helfen Ihnen bei der Wahl von Rufnummern, Routen und Anbindung.

Für Callcenter